So lange kein neues Gesetzt in Kraft getreten ist, gilt das GEG.
(Stand 22. Juli 2026)
GModG
Das Gebäudemodernisierungsgesetzt (GModG) wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossen und soll das bisherige Gebäudeenergiengesetzt (GEG ersetzen.
Das neue Gesetzt wurde noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit noch nicht in Kraft (Stand 22.7.2026).
Sobald das neue GModG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, tritt es einen Tag nach Verkündigung unmittelbar in Kraft.
Artikel der Bundesregierung zum GModG vom 21.7.2026
GEG
Für welche Bauvorhaben gilt das GEG?
Die offizielle GEG-Bezeichnung lautet: „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG)“.
Das GEG gilt für Gebäude, die mit Hilfe von Energie beheizt oder gekühlt werden. Ausnahmen bilden Tierställe, Gewächshäuser, unterirdische Bauten, usw. Für diese gilt nur die Inspektionspflicht für Klimaanlagen. Das GEG teilt alle Bauten nach ihrer Nutzung in Wohn- und Nichtwohngebäude ein. Es stellt auch unterschiedliche energetische Anforderungen an diese Kategorien und bestimmt auch wie die entsprechenden Nachweise berechnet werden.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Links: